hallo habe grade einen interessanten beitrag im forum von ereen gefunden dieser hier
http://www.formlet.de/recht-gesetz/7....html#post2827
es gib danach einurteil wobei sie das widderrufsrecht bei ebaykäufen für verbraucher verlängert
Zitat:
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Bei Online-Auktionen verlängert sich die Frist auf einen Monat. Dies hat das Berliner Kammergericht jetzt entschieden (Urteil vom 18. Juli 2006, Az. 5 W 156/06).
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http://http://www.haerting.de/de/3_l...e_objectID=833Link zum Originalartikel auf der Webseite von
Härting Rechtsanwälte
was meint ihr dazu? ist da positiv für uns shopbetreiber weil es dann bei e-bay weniger verkäufergibt oder negativ weil es bei e e-bay mehr kunden anzeiht weil diese sich über diese regelung feuen?
M.f.G.
Mirko
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